Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN  – Gültig ab 1. April 2023


1.    Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder dem Kunden abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen einer mit Delta Light NV verbundenen Gesellschaft mitgeteilt wurden (die in einem solchen Fall gelten), unterliegen alle Angebote, Rechnungen und (künftigen) Verträge zwischen Delta Light NV oder einer ihrer verbundenen Gesellschaften (der „Verkäufer“) und dem Kunden (der „Kunde“) den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil davon sind und Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) des Kunden haben. Solche (Einkaufs-) Bedingungen des Kunden gelten als vom Verkäufer nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer vereinbart ausdrücklich schriftlich etwas anderes. Der Kunde erkennt an, dass die Annahme eines Angebots oder Kostenvoranschlags des Verkäufers ausdrücklich von der Zustimmung zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen abhängig ist. 

Abweichungen von oder Änderungen dieser Geschäftsbedingungen können dem Verkäufer nur entgegengehalten werden, wenn der Verkäufer diesen schriftlich zugestimmt hat. 

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon haben die Bestimmungen dieser englischsprachigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Produktendelta (unabhängig davon, ob es sich um Sonderanfertigungen handelt), sowie für Verträge über alle Arten von Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten. 

Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde unwiderruflich damit einverstanden, an die vorliegenden Geschäftsbedingungen gebunden zu sein, die an dem Datum auf der Website des Verkäufers verfügbar sind, an dem die Bestellung aufgegeben wird.  

2.    Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Preise, Broschüren, Kataloge oder Vorschläge unverbindlich und können vom Verkäufer jederzeit geändert oder ergänzt werden. Ein Vertrag wird erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers wirksam. Werden Bestellungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zum Preis ausgeführt, gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise (wie in der Preisliste angegeben). 

3.    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, sind die in schriftlichen Bestätigungen, Vertrags- oder anderen Unterlagen genannten Lieferzeiten nur Richtwerte und für den Verkäufer nicht bindend, und Lieferverzögerungen sind kein hinreichender Grund für die Kündigung des Vertrags. Soweit nach anwendbarem zwingendem Recht zulässig, ist die Haftung des Verkäufers für verspätete Lieferung stets auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden beschränkt und übersteigt in keinem Fall 5 % des Auftragswertes (ohne MwSt.). 

Jede Änderung der Bestellung durch den Kunden bedeutet automatisch, dass sich die voraussichtlichen Lieferzeiten verlängern können. Verzögert sich die Zahlung von Vorauszahlungen durch den Kunden, können die Lieferungen ausgesetzt und die angegebenen Lieferzeiten verlängert werden. 

4.    Der Verkäufer behält sich bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum an allen Produkten und Materialien vor. Bis dahin ist es dem Kunden strengstens untersagt, die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu veräußern, zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sie in sonstiger Weise rechtlich oder physisch zu übertragen. 

5.    Alle Produkte und Materialien werden gemäß den schriftlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten INCOTERMS® 2020 geliefert. Wurden keine besonderen INCOTERMS® 2020 in einer gesonderten Vereinbarung vereinbart, werden alle bestellten Produkte und Materialien gemäß INCOTERMS® 2020 Ex Works (ab Werk) geliefert. Diese Produkte und Materialien werden am Lieferort angenommen und die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung (ungeachtet eines etwaigen Eigentumsvorbehalts) auf den Kunden über. Alle Fracht- und Transportkosten gehen zulasten des Kunden, auch wenn vereinbart ist, dass der Verkäufer den Transport übernimmt, organisiert oder anderweitig daran beteiligt ist. 

Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen und alle Bedingungen erfüllt sind, um die Ware an dem vom Verkäufer angegebenen Zeitpunkt entgegenzunehmen. Für alle Schäden oder Kosten, die durch Nichteinhaltung des Vorstehenden verursacht werden, haftet ausschließlich der Kunde.  

6.    Wenn der Kunde die Annahme der Lieferung verweigert, dem Verkäufer die Lieferung unmöglich macht oder ihre Annahme erheblich verzögert, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen (ohne dass es einer Mitwirkung eines Gerichts oder anderer Formalitäten bedarf). Ab dieser schriftlichen Mitteilung gilt der Vertrag wegen eines Verstoßes des Kunden als beendet und eine Entschädigung wird fällig. Unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, beträgt diese Entschädigung mindestens pauschal 25 % – bei Maßanfertigungen 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer, wobei dieser Betrag die nach Treu und Glauben vom Verkäufer vorgenommene Schätzung seiner Schäden und Verwaltungskosten als Folge einer solchen Situation darstellt, und der Kunde erkennt an, dass es sich um Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. 
Wenn eine Teillieferung bereits erfolgt ist, bevor der Kunde die Annahme weiterer Lieferungen verweigert, und diese Verweigerung dem Verkäufer die Durchführung weiterer Lieferungen unmöglich macht oder die Annahme weiterer Lieferungen erheblich verzögert, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits ausgeführten Teil der Lieferung in Rechnung zu stellen und den noch nicht ausgeführten Teil des Vertrages durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen (ohne dass es einer Mitwirkung eines Gerichts oder anderer Formalitäten bedarf). 
Ab dieser schriftlichen Mitteilung gilt der betreffende Vertragsteil wegen eines Verstoßes des Kunden als gekündigt und der Verkäufer hat Anspruch auf Entschädigung. Unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und dementsprechend höheren Schadensersatz zu fordern, beträgt diese Entschädigung mindestens pauschal 25 % – bei Maßanfertigungen 75 % – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer, wobei dieser Betrag die nach Treu und Glauben vom Verkäufer vorgenommene Schätzung seiner Schäden und Verwaltungskosten als Folge einer solchen Situation darstellt, und der Kunde erkennt an, dass es sich um Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. 

7.    Sofern nicht ausdrücklich schriftlich in einer gesonderten Vereinbarung etwas anderes vereinbart wurde, sind in den dem Kunden genannten Preise keine staatlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren enthalten, die aufgrund des Verkaufs oder Kaufs der Produkte und Materialien fällig werden können. Die Zahlung dieser Steuern, Abgaben oder Abgaben ist allein Sache des Kunden und der Kunde hat diese, sofern sie dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden oder von Gesetzes wegen vom Verkäufer zu zahlen sind, dem Verkäufer unverzüglich zu erstatten.  

8.    Alle Rechnungen sind auf die auf den Rechnungen des Verkäufers angegebene Bankkonten oder auf ein anderes Bankkonto zu zahlen, das der Verkäufer von Zeit zu Zeit schriftlich benennen kann. Die Zahlung hat vollständig und ohne jeden Abzug zu erfolgen und der entsprechende Betrag am auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum auf dem Bankkonto des Verkäufers verfügbar zu sein. Bei Zahlungsverzug fallen täglich gesetzliche und übliche Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat an, die automatisch ab dem Fälligkeitsdatum gelten, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Die vom Kunden geschuldeten Zinsen werden vorbehaltlich einer entsprechenden Inverzugsetzung per Einschreiben jährlich kapitalisiert. Wenn mit dem Verkäufer Ratenzahlung vereinbart wurde und eine Rate nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wird, wird der restliche Betrag in voller Höhe fällig, zuzüglich Zinsen, einer üblichen Entschädigungen gemäß den nachstehenden Artikeln 9, 11 und /oder 12, und jeder andere Entschädigung, die die Parteien eventuell vereinbart haben.   

9.    Wird ein ausstehender Betrag nicht am Fälligkeitstag bezahlt und verschickt der Verkäufer eine Inverzugsetzung per Einschreiben, erhöht sich der fällige Betrag ab dem Datum dieses Einschreibens automatisch um 12 %, mindestens aber um 125 € als feste übliche Entschädigung, wobei dieser Betrag die nach Treu und Glauben vom Verkäufer vorgenommene Schätzung seiner Schäden und Verwaltungskosten als Folge einer solchen Situation darstellt, und der Kunde erkennt an, dass es sich um Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. Diese Entschädigung unterliegt den gleichen gesetzlichen und üblichen Zinsen, die täglich in Höhe von 1 % pro Monat ab der Inverzugsetzung per Einschreiben anfallen. Durch die vorstehende Bestimmung wird der Verkäufer nicht daran gehindert, einen höheren Schaden nachzuweisen und dementsprechend höheren Schadensersatz zu fordern.  

10.    Die vorbehaltlose Zahlung des gesamten oder eines Teils des Rechnungsbetrages gilt als Anerkennung der Rechnung des Verkäufers. 

Teilzahlungen werden stets unter Vorbehalt und unbeschadet etwaiger Rechte des Verkäufers angenommen und als Deckung der Verbindlichkeiten des Kunden in folgender Rangfolge angesehen: erstens angefallene Rechtskosten, zweitens fällige Zinsen, drittens feste Entschädigung (wie in Artikel 9 der vorliegenden Geschäftsbedingungen oder anderweitig ausdrücklich vereinbart) und schließlich der Kapitalbetrag. 

11.    Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag und wenn der Kunde das Zahlungsproblem nach Inverzugsetzung per Einschreiben nicht behoben hat, wird davon ausgegangen, dass der Kunde eine wesentliche Vertragsverletzung begangen hat und der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit fristlos und ohne Vertragsstrafe wegen einer solchen Verletzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine solche Kündigung bedarf einer Benachrichtigung per Einschreiben. 

In einem solchen Fall und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des vorstehenden Artikels 4 ist der Verkäufer uneingeschränkt berechtigt, die Produkte und Materialien von ihrem Aufbewahrungsort abzuholen. Der Kunde gestattet und erleichtert diese Rückholung und ist verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe von mindestens pauschal 25 % – erhöht auf 75 % bei Maßanfertigungen – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer zu zahlen, wobei dieser Betrag die nach Treu und Glauben vom Verkäufer vorgenommene Schätzung seiner Schäden und Verwaltungskosten als Folge einer solchen Situation darstellt, und der Kunde erkennt an, dass es sich um Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. Durch die vorstehende Bestimmung wird der Verkäufer nicht daran gehindert, einen höheren Schaden nachzuweisen und dementsprechend höheren Schadensersatz zu fordern.  

12.    Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag ist der Verkäufer ferner berechtigt, ausstehende Bestellungen des Kunden zu stornieren oder deren Ausführung auszusetzen, und der Verkäufer informiert den Kunden hiervon mit Einschreiben. Im Falle der Stornierung zahlt der Kunde eine Entschädigung von mindestens pauschal 25 % – erhöht auf 75 % bei Maßanfertigungen – des Gesamtkaufpreises ohne Mehrwertsteuer, wobei dieser Betrag die nach Treu und Glauben vom Verkäufer vorgenommene Schätzung seiner Schäden und Verwaltungskosten als Folge einer solchen Situation darstellt, und der Kunde erkennt an, dass es sich um Schadensersatz und nicht um eine Vertragsstrafe handelt. Durch die vorstehende Bestimmung wird der Verkäufer nicht daran gehindert, einen höheren Schaden nachzuweisen und dementsprechend höheren Schadensersatz zu fordern. 

13.    Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag werden alle ausstehenden Beträge des Kunden (unabhängig davon, ob sie zu diesem Zeitpunkt fällig sind) automatisch fällig. Einer Inverzugsetzung bedarf es dazu nicht Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vom Kunden bestellte Produkte, die sich noch im Besitz des Verkäufers befinden, bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.  

14.    Wenn objektive Anhaltspunkte (wie u. a. Wechselproteste, Kreditkündigung, Pfändung oder Beschlagnahme oder Außenstände) auf Liquiditätsprobleme des Kunden hindeuten, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers vom Erhalt ausreichender Sicherheiten abhängig zu machen.  
15.    Der Verkäufer erklärt, dass die Produkte und Materialien den Spezifikationen entsprechen, denen der Verkäufer gegebenenfalls ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

Der Verkäufer lehnt hiermit ausdrücklich alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen und Garantien ab, einschließlich der Garantie der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. 

16.    Zum Zeitpunkt der Lieferung nimmt der Kunde eine Sichtprüfung der vom Verkäufer gelieferten Produkte, Materialien und Verpackungen vor. Etwaige Fehlmengen oder sichtbare Schäden sind auf dem Frachtbrief zu vermerken.  

Der Kunde schickt dem Verkäufer ferner unverzüglich und, um Verwirkung zu vermeiden, spätestens innerhalb von drei (3) Tagen nach Lieferung eine Kopie des Frachtbriefs und übermittelt ihm gleichzeitig detaillierte Informationen über Fehlmengen und/oder sichtbare Schäden, einschließlich eines Nachweises über diese Mängel. 
Der Kunde stellt auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich alle schadhaften Produkte (und die beschriftete Originalverpackung) oder mangelhafte Verpackungen zur Überprüfung zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sendet der Kunde auf Verlangen des Verkäufers alle Produkte (und die beschriftete Originalverpackung) oder mangelhafte Verpackungen an den Verkäufer oder den vom Verkäufer beauftragten Servicepartner zurück.  
Der Verkäufer haftet nicht für sichtbare Vertragswidrigkeiten, wenn der Kunde in irgendeiner Weise gegen diesen Artikel 16 oder die dem Kunden bekannten Rückgabeverfahren und/oder -richtlinien des Verkäufers verstoßen hat. 

17.1    Vorbehaltlich der Erfüllung der nachstehenden Garantiebedingungen haftet der Verkäufer nur dann für verborgene Mängel, wenn diese offensichtlich werden:  

  • innerhalb von 5 (fünf) Jahren für Produkten mit vom Verkäufer integrierter LED/Ledflex (sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich);  
  • innerhalb von 2 (zwei) Jahren für konventionelle Produkte (NICHT LED) und Ledflex, die nicht vom Verkäufer integriert wurden. 

Die Garantie gilt ab dem 01.04.2023 und beginnt ab Rechnungsdatum. 

17.2     Die folgenden Garantiebedingungen gelten für alle gelieferten Produkte. 

Die Garantie gilt nur: 

  • wenn die Produkte von spezialisiertem technischem Personal in Übereinstimmung mit (i) den technischen Spezifikationen und/oder den Bedienungsanleitungen, die dem Kunden bei Kaufs oder Lieferung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, und den anwendbaren (lokalen) Gesetzen (ii) installiert, montiert und gewartet wurden; 
  • wenn die Produkte in einer Umgebung installiert wurden, die frei von Dämpfen ist, die die Funktionsfähigkeit des Produkts beeinflussen können (z. B. giftige Dämpfe); 
  • für Produkte, die im Freien und/oder in feuchten Räumen verwendet werden sollen, wenn sie nicht in Saunen, Dampfbädern oder ähnlichen Räumen installiert und/oder verwendet wurden;  
  • nach der Erstinstallation der Produkte und damit nicht mehr bei späteren (Neu-)Installationen des besagten Produkts; 
  • wenn die Produkte in Übereinstimmung mit (i) den relevanten technischen Spezifikationen, die auf den Produkten erwähnt sind, und (ii) dem beabsichtigten Zweck/der beabsichtigten Verwendung der Produkte (wie in den technischen Spezifikationen, dem Installationsblatt und/oder dem Befestigungsschild erwähnt) verwendet wurden; 
  • wenn keine Änderungen oder Reparaturen an den Produkten vorgenommen wurden (außer mit entsprechender vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers). 

wenn der Kunde die Produkte gemäß den Zahlungsbedingungen des jeweiligen Kaufvertrags ordnungsgemäß bezahlt hat; 

wenn die Produkte bestimmungsgemäß und unter Bedingungen gemäß den in den Bedienungsanleitungen angegebenen technischen Spezifikationen bei einer Umgebungstemperatur von: 

  • 40°C oder weniger für Produkte, die für den Außenbereich bestimmt sind, 
  • 25°C oder weniger für Produkte, die für den Innenbereich bestimmt sind, 

verwendet werden. Sofern in den technischen Daten nichts anderes angegeben ist. 

  • Bei Produkten, die ausschließlich für den Außenbereich bestimmt sind, gilt die Garantie nur, wenn: 
    • die Produkte mindestens eine Stunde pro Tag eingeschaltet waren; 
    • die Produkte frühestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang eingeschaltet und nach Sonnenaufgang ausgeschaltet wurden; 
    • die Produkte (mindestens) vierteljährlich mit klarem Wasser und einem nicht scheuernden Tuch gereinigt wurden. Abhängig vom Installations-/Einsatzort der Produkte und bestimmten Wetterbedingungen müssen die Produkte häufiger gereinigt werden. 

Produkte, die für den Außenbereich bestimmt sind, werden mit dem Delta Light-hauseigenen Vorbehandlungs- und Beschichtungsverfahren hergestellt: „Delta Light Quali Protect“ und „Delta Light Supreme Texture“. Damit wird eine hohe Qualität hinsichtlich Korrosions-, Abrieb- und Abplatzbeständigkeit sichergestellt. Diese Produkte fallen unter die Garantie, sofern etwaige Mängel die strukturelle/mechanische/elektrische Sicherheit beeinträchtigen und auf einen fehlerhaften Herstellungsprozess des Produkts zurückzuführen sind. 

  • Folgendes ist nicht durch die Garantie gedeckt und der Verkäufer kann nicht haftbar gemacht werden für: 
    • Schäden an den Produkten, die sich aus (i) einer Montage oder Verarbeitung, Wartung oder Installation der Produkte entgegen den technischen Spezifikationen und/oder den Bedienungsanleitungen, die dem Kunden bei Kaufs oder Lieferung der Produkte zur Verfügung gestellt werden, und von denen der Kunde erklärt, dass er eine Kopie erhalten hat (oder auf der Website des Verkäufers einsehen konnte) oder (ii) Fahrlässigkeit, (iii) anormale Verwendung der Produkte oder (iv) Verwendung, die dem beabsichtigten Zweck/der beabsichtigten Verwendung der Produkte widerspricht, ergeben; 
    • Schäden an den Produkten, die auf externe Ursachen oder Ereignisse wie Unfälle, Missbrauch, Zweckentfremdung, falsche Handhabung, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Explosion, Naturkatastrophen oder andere externe Ursachen zurückzuführen sind; 
    • Schäden an den Produkten, die durch Verarbeitung, Montage oder Wartung, Änderungen und/oder Reparaturen an den Produkten durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurden; 
    • Schäden an den Produkten, die durch Überspannungen verursacht werden, deren Bereich oder Dauer (i) 1.000 V zwischen Leitern (L und N) und/oder (ii) 2.000 V zwischen Leiter und Erde (L und PE, N und PE) überschreitet; 
    • Schäden an bestimmten Teilen der Produkte, die einem (normalen) Verschleiß unterliegen, wie etwa Lichtquellen, Batterien, Plastikteile aus Polykarbonat und PMMA, mechanische Teil, die (normalem) Verschleiß unterliegen, oder Ventilatoren zur aktiven Wärmeabführung in Produkten mit LED-Quellen;  
    • Softwaredefekte, Bugs oder Viren; 
    • vom Verkäufer unter der Marke eines anderen Herstellers verkaufte Produkte, mit Ausnahme von Netzteilen, für die eine erweiterte Garantie von 5 Jahren gilt; 
    • Schäden an der Lackierung der Produkte, die durch Kontakt (mit dem Boden oder auf andere Weise) oder Einwirkung von chemischen Substanzen (wie Schwefel, Säuren, Chlor, Lavastein, Kalkstein und andere) und/oder schädlichen Flüssigkeiten, Düngemitteln, Salzwasser und Wasser, das korrosive Mittel und elektrische Streuströme enthält, verursacht wurden; 
    • Kompatibilitätsprobleme zwischen den Produkten und der Installationsumgebung (z. B. Steuerungssystem und Stromversorgung); 
    • Defekte in einem Lichtsteuersystem. 

 
17.3    Zusätzliche Garantiebedingungen für die fünfjährige Garantie auf LED-Produkte: 

  • Die fünfjährige Garantie gilt nur, wenn die LED-Produkte mit den entsprechenden, vom Verkäufer erworbenen Netzteilen installiert werden. Der Kunde bestellt sowohl die LED-Produkte als auch die entsprechenden Netzteile gleichzeitig. 
  • Die fünfjährige Garantie gilt nur, wenn die Umgebungstemperatur und eventuell geltende Spannungsgrenzwerte nicht überschritten werden und die LED-Produkte keinen mechanischen und/oder thermischen Belastungen ausgesetzt werden, die nicht dem bestimmungsgemäßen Zweck/der bestimmungsgemäßen Verwendung entsprechen. 
  • Die folgenden Produkte sind von dieser fünfjährigen Garantie ausgeschlossen: Led Filament E27 & LED-Lösung/HALOLED. 
  • Der Rückgang der Lichtleistung für LED-Produkte gemäß den in der Delta Light Lighting Bible oder auf der Delta Light-Website genannten Spezifikationen gilt als normal und wird daher nicht von dieser fünfjährigen Garantie abgedeckt. Bei Nachlieferungen von LED-Produkten können sich aufgrund des technischen Fortschritts gegenüber früheren Lieferungen Abweichungen in den Lichteigenschaften ergeben. Solche Abweichungen fallen nicht unter diese fünfjährige Garantie.
  • Änderungen der Farbtemperatur sind nicht durch diese fünfjährige Garantie abgedeckt. 

17.4    Im Falle eines versteckten Produktmangels gilt Folgendes: 

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer schriftlich (per Einschreiben) innerhalb von 8 Tagen nach dem Datum zu informieren, an dem der Kunde von einem versteckten Mangel Kenntnis erlangt. In dieser schriftliche Mitteilung ist die Art des versteckten Mangels angemessen detailliert darzulegen und Beweise für einen solchen Mangel sind beifügen. Auf einfache Anfrage des Verkäufers hat der Kunde dem Verkäufer ferner einen Kaufbeleg, eine detaillierte Beschreibung des Anspruchs und einen Nachweis der korrekten Installation des Produkts (mittels Bildern, Video oder anderen angemessenen Mitteln) zur Verfügung zu stellen. 
  • Die Beweislast für die versteckten Mängel trägt der Kunde. Ein versteckter Mangel im Sinne dieses Artikels liegt nicht vor, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Kenntnis davon hatte oder vernünftigerweise nicht in Unkenntnis darüber sein konnte. 
  • Auf Verlangen des Verkäufers stellt der Kunde alle mangelhaften Produkte zur Überprüfung zur Verfügung. Darüber hinaus sendet der Kunde auf Verlangen des Verkäufers alle Produkte an den Verkäufer oder den vom Verkäufer beauftragten Servicepartner zurück. 
  • Der Verkäufer bestimmt, ob die fehlerhaften Produkte unter die Garantie fallen oder nicht. 
  • Für den Fall, dass der Kunde gegenüber dem Verkäufer ausstehende Schulden hat, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen gemäß diesem Artikel 17 gegenüber dem Kunden bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung der ausstehenden Schulden auszusetzen. 

Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel, wenn der Kunde in irgendeiner Weise gegen diesen Artikel 17 oder die dem Kunden bekannten Rückgabeverfahren und/oder -richtlinien des Verkäufers verstoßen hat. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige der versteckten Mängel kann der Kunde kein Verfahren wegen versteckter Mängel einleiten, während rechtliche Schritte innerhalb dieser Frist nur insoweit unternommen werden können, als die Anmerkungen gemäß diesem Artikel 17 formuliert und übermittelt wurden. 
 

18.1     Im Falle eines vom Verkäufer bestätigten sichtbaren Mangels oder versteckten Mangels, der dem Verkäufer gemäß den vorstehenden Artikeln 16 oder 17 (vorbehaltlich der Erfüllung der Garantiebedingungen) gemeldet wurde, hat der Kunde im alleinigen Ermessen des Verkäufers nur Anspruch auf folgende Rechtsbehelfe: (i) die Reparatur des defekten Produkts; oder (ii) den Ersatz der defekten Teile oder des gesamten Produkts; oder (iii) eine Erstattung (eines Teils) des Kaufpreises für das nicht vertragsgemäße oder fehlerhafte (Teil des) Produkt(s). 

Für den Fall, dass der Kunde gegenüber dem Verkäufer ausstehende Schulden hat, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen gemäß diesem Artikel 18 gegenüber dem Kunden bis zum Erhalt der vollständigen Zahlung der ausstehenden Schulden auszusetzen. 
Abgesehen von den Kosten, die ausschließlich mit der Durchführung der Reparatur oder dem Austausch der defekten Produkte (oder Teile) verbunden sind, haftet der Verkäufer nicht für andere Kosten, Transportkosten, Installationskosten, Ausgaben, (indirekte) Schäden oder andere finanzielle Verpflichtungen, die in irgendeiner Weise mit dem Mangel an den Produkten und Materialien oder einer möglichen Folge davon zusammenhängen. Jede andere Haftung aufgrund eines anwendbaren zwingenden Rechts ist, soweit nach anwendbarem zwingendem Recht zulässig, auf (i) den Rechnungswert der Bestellung des Kunden beschränkt, zumindest für den Teil der Bestellung, für den die Haftung gilt, oder (ii) falls durch die Haftpflichtversicherung des Verkäufers gedeckt, auf den durch diese Haftpflichtversicherung gedeckten Betrag beschränkt.  
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch in Bezug auf etwaige Ansprüche Dritter in Bezug auf die gelieferten Produkte und der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die über diese beschränkte Haftung hinausgehen.  
Entscheidet der Verkäufer, das defekte (Teil des) Produkt(s) zu ersetzen, kann das Ersatzprodukt (oder Ersatzteil) aufgrund von technologischen Innovationen oder (geringfügigen) Designänderungen seit Veröffentlichung des Originalprodukts von dem ursprünglichen Produkt (oder Teil) abweichen, das an den Kunden geliefert wurde. Jedes Ersatzprodukt (oder -teil) weist jedoch eine gleichwertige Funktionalität im Vergleich zum Originalprodukt (oder -teil) auf. Der verbleibende Teil der Garantiezeit bleibt für das reparierte oder ersetzte Produkt (oder Teile davon) gültig. 
Entscheidet der Verkäufer, den Kaufpreis des fehlerhaften Produkts zu erstatten, so erstattet der Verkäufer dem Kunden den entsprechenden Betrag und der Kunde ist verpflichtet, seinem Endkunden den Betrag zu erstatten, den dieser Endkunde dem Kunden für dieses Produkt gezahlt hat. 


18.2    Alle (Licht-) Beratungen und/oder Empfehlungen – u. a. in Form von fotometrischen Planungen oder Entwürfe –, die der Verkäufer dem Kunden erteilt hat, sind unverbindlich und der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für diese (Licht-) Beratungen und /oder Empfehlungen. Der Kunde bleibt jederzeit allein verantwortlich für die Installation der Produkte des Verkäufers und der Kunde stellt den Verkäufer diesbezüglich von allen Ansprüchen Dritter frei. Außer im Falle von Betrug oder Vorsatz übernimmt der Verkäufer daher keine Haftung für Schäden gleichwelcher Art, die aus Handlungen und/oder Entscheidungen resultieren, die auf (Licht-) Beratungen und/oder Empfehlungen für den Kunden beruhen. Sollte der Verkäufer ungeachtet des Vorstehenden dennoch in irgendeiner Weise auf der Grundlage eines anwendbaren zwingenden Gesetzes für Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer (Licht-) Beratung und/oder Empfehlung ergeben, ist seine Haftung in jedem Fall auf die Höhe der Versicherungssumme des Verkäufers beschränkt.   

18.3    Der Kunde informiert den Verkäufer über alle zu den Produkten eingegangenen Reklamationen. Auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet sich der Kunde, allen Reklamationen im Zusammenhang mit dem Verkäufer und den Produkten sorgfältig nachzugehen, um Schäden und Zweifel an der Kulanz zu vermeiden. 

18.4    Endbenutzer (die Produkte direkt von Kunden des Verkäufers und nicht vom Verkäufer kaufen) sollten alle Rücksendungsanfragen an den Kunden richten, von dem der Endbenutzer die Produkte gekauft hat, und nicht an den Verkäufer. 

19.    Ohne die schriftliche und ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers können die vom Kunden dem Verkäufer geschuldeten Beträge in keiner Weise mit einem Betrag verrechnet werden, den der Kunde dem Verkäufer schuldet. Der Kunde kann sich auch nicht auf solche Ansprüche berufen, um die Aussetzung oder Verschiebung seiner Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu rechtfertigen. 

20.    Im Falle höherer Gewalt, auch wenn dies nicht zu einer dauerhaften und/oder absoluten Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führt, hat der Verkäufer das gesetzliche Recht, seine Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden ganz oder teilweise zu kündigen. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Unerklärlichkeit und Unvorhersehbarkeit des Umstands höherer Gewalt nachzuweisen. Eine Aussetzung oder Kündigung aufgrund höherer Gewalt berechtigt den Kunden in keinem Fall zu irgendeiner Form von Entschädigung. 

Übliche Situationen höherer Gewalt sind unter anderem: Krieg, Streik oder Aussperrung, (Betriebs-)Unfälle, Mangel an (Roh-)Materialien, Treibstoff, Strom oder Energie, (außergewöhnliche) Wetterbedingungen, Feuer, Natur- und/oder andere Katastrophen, Terrorismus oder terroristische Bedrohungen, eine Epidemie oder Pandemie (einschließlich daraus resultierender behördlicher Maßnahmen), behördliche Entscheidungen, die die Ausführung der Verpflichtungen beeinflussen, höhere Gewalt seitens eines oder mehrerer Lieferanten oder Subunternehmer des Verkäufers, Fehler oder Verzögerungen, die auf Dritte oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die den oben aufgeführten Ursachen ähneln. 

21.    Für den Fall, dass eine Änderung der wirtschaftlichen Umstände (die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat) dazu führt, dass die Vertragserfüllung für den Verkäufer so kostspielig wird, dass seine Erfüllung vom Verkäufer vernünftigerweise nicht mehr verlangt werden kann, kann der Verkäufer nach Mitteilung an den Kunden von den Parteien verlangen, dass sie nach Treu und Glauben Verhandlungen aufnehmen, um den Vertrag mit dem in Einklang zu bringen, was die Parteien bei Vertragsschluss vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie diese veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt hätten. Falls zwischen den Parteien innerhalb von 90 Tagen nach einer solchen Benachrichtigung keine Einigung erzielt wird, kann der Verkäufer den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von 30 Tagen per Einschreiben kündigen, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Kunden eine Entschädigung oder Schadensersatz zu zahlen.  

22.     Sollte sich herausstellen, dass eine Bestimmung der vorliegenden Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar ist, bleibt die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt und in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In einem solchen Fall verhandeln der Verkäufer und der Kunde nach Treu und Glauben und ersetzen die nichtige, ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine rechtsgültige und durchsetzbare Bestimmung, die dem Zweck und Inhalt der ursprünglichen Klausel möglichst nahe kommt. 

23.    Außer wenn der Verkäufer sich dafür entscheidet, eine Klage gegen den Kunden vor den Gerichten des Gerichtsbezirks zu erheben, in dem der Kunde seinen Sitz hat, unterliegen alle Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Kunden der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Gent, Abteilung Kortrijk. Diese Gerichtsstandsklausel gilt für alle Verfahrensarten, einschließlich Eilverfahren oder Verfahren zur Erlangung einstweiliger oder sichernder Maßnahmen. 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen Belgiens und sind danach auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle anderen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich geregelt wurden, unterliegen dem belgischen allgemeinen Recht.